Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,75
BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63 (https://dejure.org/1966,75)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1966 - VI C 72.63 (https://dejure.org/1966,75)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1966 - VI C 72.63 (https://dejure.org/1966,75)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,75) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums zu einer Beförderungszusage - Erfordernis der Mitwirkung einer anderen Behörde - Zustimmungserfordernis mit Rechtssatzcharakter - Außenwirkung von Mitwirkungshandlungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 857
  • JR 1967, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Da die Besetzung aller Dienstposten - sei es durch Anstellung, sei es durch Beförderung - nach den dienstlichen Belangen der Anstellungskörperschaft vorzunehmen ist, ist die Fürsorgepflicht nicht geeignet, den dem Dienstherrn bei der Entscheidung über eine Beförderung zustehenden Ermessensspielraum einzuengen (Urteile vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3] und vom 20. April 1964 - BVerwG VI C 147.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 8 BBG Nr. 1]).

    Die Ablehnung des BMF aber, der Beförderung zuzustimmen, ist nicht, wie der Kläger meint, deshalb fehlerhaft, weil allein "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" die Maßstäbe dafür bilden, ob ein Beamter zu befördern ist; der erkennende Senat hat es bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 155.59 - als allgemein anerkannt bezeichnet, daß ein Beamter auch dann keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen dafür erfüllt, und im Urteil vom 30. August 1962 (BVerwGE 15, 3 [5, 6]) ist entschieden, daß ein Rechtsanspruch auf Beförderung auch dann nicht vorliegt, wenn der Dienstherr die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Beamten im Hinblick auf die zu besetzende Beförderungsstelle positiv beurteilt und gleichwohl von dessen Beförderung abgesehen hat; denn es handelt sich bei den Vorschriften der §§ 8, 23 BBG um ausschließlich im öffentlichen Interesse ergangene.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits allgemein zum Grundsatz des Vertrauensschutzes gegenüber der Rücknahme eines Verwaltungsaktes für die Zukunft (ex nunc) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei der Abwägung, ob das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber dem Vertrauen des Betroffenen auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt, das Interesse des Betroffenen in der Regel hinter dem Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurückzutreten hat, wenn es sich um den regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln handelt, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur in besonders liegenden Fällen anerkannt werden können - vgl. die Zusammenstellung im Urteil vom 24. August 1964 (BVerwGE 19, 188 [189, 190]).
  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Der erkennende Senat hat weiterhin in einem Fall fehlenden Einvernehmens zwischen der Justiz- und Arbeitsverwaltung im Urteil vom 4. November 1960 (BVerwGE 11, 195 [198]) entschieden, daß ein Verwaltungsakt fehlerhaft ist, wenn die kraft Gesetzes zur Mitwirkung berechtigte Behörde nicht in der gesetzlichen Weise beteiligt worden ist, und unter anderem ausgeführt, es werde zwar die Auffassung vertreten, daß auch gesetzliche Bestimmungen, die eine Mitwirkung vorschrieben, nicht immer Rechtssatzcharakter haben müßten, sondern möglicherweise nur die Eigenschaft von Verwaltungsanordnungen hätten, jedoch liege es auf der Hand, daß der Anwendungsbereich einer solchen Betrachtung, wenn sie überhaupt möglich sei, einer sorgfältigen Begrenzung bedürfe.
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Wenn nun grundsätzlich ein schon unanfechtbar gewordener, also sogar über Bestandskraft verfügender, aber fehlerhafter Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 12. Mai 1960 [BVerwGE 10, 308, 309 [BVerwG 12.05.1960 - III C 97/59]]), dann kann eine Behörde erst recht nicht gehalten sein, auf Grund einer Zusage, die mit dem Fehler behaftet ist, daß sie der Bindungswirkung ermangelt, noch und erst überhaupt tätig zu werden.
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 143.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 8. Juli 1959 (BVerwGE 9, 69 [72]) ausgesprochen, daß das Unterbleiben der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Hauptfürsorgestelle für Schwerbeschädigte den betreffenden Verwaltungsakt fehlerhaft macht, weil er nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zustande gekommen ist, obwohl die Anhörung nicht Wirksamkeitsvoraussetzung ist.
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 14.62
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Bei dieser Lage hat das Bundesverwaltungsgericht mit Recht knapp und eindeutig im Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 14.62 - folgendermaßen entschieden:.
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 103.58
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 52.54
  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 169.53
  • BVerwG, 20.04.1964 - VI C 147.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61

    Rechtsverbindlichkeit einer beamtenrechtlichen Zusicherung - Anspruch auf

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 155.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Angesichts dessen könnte eine andere Beurteilung nur angezeigt sein, wenn die durch das Inkrafttreten des Erlasses vom 9. Mai 1989 am 1. Januar 1989 (i.V.m. dem Erlaß vom 19. August 1989) bewirkte Kürzung der Zuwendungen für das Jahr 1989 zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Kläger geführt hätte (vgl. zu diesem Ansatz etwa Urteil vom 24. Juli 1966 - BVerwG 6 C 72.63 - DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63]).
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959 - V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 aF RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl 1973, 793 sowie auf BFH Urteil vom 22.4.1966 - VI 264/65 - BFHE 86, 148, 151) .
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 10/19 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959 - V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 aF RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl 1973, 793 sowie auf BFHE 86, 148, 151) .
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 1 KR 125/20

    Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankmeldung

    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959 - V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 aF RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl 1973, 793 sowie auf BFH Urteil vom 22.4.1966 - VI 264/65 - BFHE 86, 148, 151).".
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Die Rechtsverbindlichkeit einer Zusage als einer im ungeschriebenen allgemeinen Verwaltungsrecht wurzelnden hoheitlichen Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem späteren Tun oder Unterlassen - vgl. das Urteil des Senats vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - (DVBl. 1966 S. 857) - setzt allerdings weiter insbesondere voraus, daß die Zusage im Rahmen der Handlungszuständigkeit der Behörde und grundsätzlich von einem Bediensteten gemacht worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist.

    Maßgebend bleiben in jedem Falle die gesetzliche Ausgestaltung im einzelnen und der dahinterstehende Sinn: So hat die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierauf abstellend in verschiedenen Rechtsbereichen Mitwirkungsakten, die dem Betroffenen gegenüber nicht unmittelbar mit der Inanspruchnahme, von Regelungswirkung verlautbart worden waren, den Charakter anfechtbarer Verwaltungsakte sogar dann abgesprochen, wenn die Mitwirkungsbehörde einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugehörte als die nach außen hin zum Handeln berufene Behörde; den Betroffenen verweist diese Rechtsprechung in der Regel (zum Teil ausdrücklich, zum Teil dem Sinne nach) auf die Möglichkeit einer Klage gegen die letztgenannte Behörde bzw. die von ihr repräsentierte Körperschaft, wobei im Rahmen dieser Klage dann allerdings durch die Gerichtsentscheidung auch die Frage der Rechtmäßigkeit der verweigerten Zustimmung usw. klargestellt wird (vgl. das schon wiederholt erwähnte Urteil vom 10. Juli 1958; BVerwGE 16, 116; 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]; 19, 238 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 21, 354 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65]; ferner das erkennbar von der gleichen rechtlichen Konzeption geprägte Urteil BVerwGE 22, 342; schließlich das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - [DVBl. 1966 S. 857]).

    Fällt allerdings das Ergebnis der gerichtlichen Sachaufklärung und Würdigung zuungunsten des Klägers aus, so könnte dieser, wie schon in dem bereits wiederholt angeführten Urteil des Senats vom 24. Juni 1960 (DVBl. 1966 S. 857) unter vergleichbaren Voraussetzungen entschieden, sich nicht darauf berufen, daß die etwa erteilte Zusage des BML nach Vorliegen des ablehnenden BPersA-Beschlusses nicht ausdrücklich zurückgenommen worden sei.

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Das gilt jedenfalls bis zu der hier nicht erreichten Grenze, daß die Verböserung "zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde" (vgl. für den Fall der rechtswidrigen ZusageUrteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - DVBl. 1966, 857 [859]).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Ebenso scheidet bei diesem Sachverhalt die Möglichkeit aus, die genannten Erklärungen der Beklagten hätten, wenn schon nicht die Bedeutung einer vertraglichen Verpflichtung ("Zusagevertrag", vgl. Bullinger, DÖV 1977, 812, 814), so doch die einer einseitigen Zusage , also einer hoheitlichen Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun mit Bindungswillen (vgl. BVerwG DVBl 1966, 857; dazu jetzt § 38 VwVerfG) haben sollen.
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Allenfalls könnte der Gemeinderatsbeschluß als fehlerhafte - nicht schon nichtige - Steuererlaßzusage in Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben für die Beklagte dann verbindlich sein, wenn die Nichteinhaltung der Zusage zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1966 in DVBl. 1966, 857 [859] und vom 19. Januar 1967 in BVerwGE 26, 31 [49] = DVBl. 1967, 663 [665]; hierzu auch Menger-Erichsen, VerwArch. 1968, 167 [169]).
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 1 KR 179/20

    SGB V

    Über den der Bestimmung zugrundeliegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (so BGH, ebenda, unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 15.7.1959, V C 80.57 - BVerwGE 9, 89, 92 und BVerwG Urteil vom 24.6.1966 - VI C 72.63 - DVBl. 1966, 857, auf BSGE 32, 60, 62 = SozR Nr. 15 zu § 1286 a.F. RVO und BSG Urteil vom 17.5.1973 - 12 RJ 354/72 - SozR Nr. 9 zu § 1252 RVO = DVBl. 1973, 793 sowie auf BFH Urteil vom 22.4.1966 - VI 264/65 - BFHE 86, 148, 151).".
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Mit seiner Auffassung, daß die Entstehung oder der Fortbestand der Bindungswirkung einer Zusage Einschränkungen unterliegen kann, befindet sich das Berufungsgericht entgegen der Annahme der Beschwerde gerade in Übereinstimmung mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 72.63 - (DVBl 1966, 857) und vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - (BVerwGE 26, 31 [37, 38]).
  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

  • BVerwG, 09.10.1969 - VII B 108.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.02.1967 - VI C 2.67

    Zulässigkeit der Nebentätigkeit eines beamteten Arztes aufgrund eines

  • BVerwG, 20.03.1970 - II DB 2.70

    Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde in einem Verfahren nach § 9

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88

    Zusage auf Vornahme eines Realaktes; Zustimmung des Gemeinderates

  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
  • VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03

    Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht;

  • BGH, 27.06.1985 - IX ZR 17/85

    Wahrung der Ausschlußfrist bei falscher Auskunft einer zuständigen Behörde

  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 5/74

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Erfüllungsanspruch auf

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93

    Einstellung in den Richterdienst: keine Verwaltungsaktqualität der Entscheidung

  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 114/68

    Anspruch auf Schadensersatz - Zulassung einer Zufahrt von einem Grundstück auf

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

  • BGH, 07.07.1977 - III ZR 103/75

    Rechtliche Einordnung der Ablehnung einer Verlängerung der Geltungsdauer einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19

    Errichtung und Betreiben von Abwasseranlagen; Definition der Benutzungsbedingung

  • BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81

    Umfang und Inhalt einer vorwirkenden Fürsorgepflicht des zukünftigen Dienstherren

  • VG Magdeburg, 05.07.2017 - 7 B 107/17

    Zur Frage der Einordnung einer Berufungsvereinbarung als Zusage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1974 - 2 A 10/73
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1992 - 1 L 99/91

    Zusicherung; Bauaufsichtsbehörde; Rechtswidrigkeit; Duldung; Schriftform;

  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 94.80

    Zerstörung von Beförderungsaussichten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze

  • BVerwG, 17.04.1973 - II C 11.73

    Kostenverteilung nach Eintritt einer Gesetzesänderung als erledigendes Ereignis -

  • BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79

    Klage eines Beamten auf Einstellung - Vornahme einer Zusage - Verbindlichkeit

  • BVerwG, 02.08.1978 - 4 B 130.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Geltungsdauer

  • BVerwG, 09.05.1978 - 4 B 84.78

    Bindung der zuständigen Baugenehmigungsbehörde an eine gegen Bebauungsrecht

  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1980 - III 2139/79

    Anerkennung von Wohnräumen steuerbegünstigt

  • BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
  • BVerwG, 02.06.1969 - V B 41.68

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 05.06.1978 - 4 B 91.78

    Zusage für eine Beseitigungsverfügung durch einen Bürgermeisters der Gemeinde

  • BVerwG, 04.07.1974 - I WB 37.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.04.1972 - IV B 113.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Festsetzung von

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1969 - IV 267/68
  • BVerwG, 25.06.1981 - 4 B 86.81

    Möglichkeit der Klärung irrevisiblen Landesrechts in einem Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 08.12.1976 - 1 WB 124.75

    Zulassung zum Studium an der Bundeswehrhochschule - Zusicherung eines Studiums an

  • BVerwG, 10.04.1975 - I WB 77.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1969 - VI C 47.65

    Antrag auf Erteilung einer Nachversicherungsbescheinigung

  • BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Regierungsbauamtmann -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1968 - IV 510/67
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht